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Um die Konformität mit Forderungen der Kunden sowie Verbesserungen zu erreichen, sind alle Überwachungen zu planen und der Bedarf anhand statistischer Methoden jährlich durch den QM-Beauftragten zu ermitteln. Alle durchzuführenden Kontrollen werden in Überwachungsplänen definiert und die Ergebnisse festgehalten. Dies betrifft Prüfungen eingesetzter Berater und Kanditaten, sowie insbesondere die Überprüfung der Leistungserbringung. Die Kontrollunterlagen enthalten:

  • Gegenstand der Kontrolle
  • zu prüfende Abläufe und Ergebnisse
  • Kontrollmethode
  • Eventuell benötigte Hilfsmittel und Prüfeinrichtungen
  • Kontrollumfang
  • Fehlerklassifizierung

Um den Kontroll- und Überwachungsaufwand in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, kommen teilweise Stichprobenverfahren zum Einsatz. Genutzt werden hierbei gängige Verfahren der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Stichprobenprüfung.

Falls statistische Verfahren zum Einsatz kommen (zum Beispiel bei der Auswertung von Prüfergebnissen), wird auf den jeweiligen Auswertungen angegeben, nach welchem Verfahren vorgegangen wurde. Wo immer mit diesen Verfahren gearbeitet wird, wird exakt definiert, welches Verfahren in welcher Form herangezogen wurde.

Verantwortlich für die Entscheidung über den Einsatz statistischer Verfahren ist der Leiter des Qualitätsmanagements.

Die Erstellung von Kontrollplänen, zu erstellende Aufzeichnungen und Verantwortlichkeiten sind in der Prozessbeschreibung "Erstellung von Plänen für Leistungserbringung und Prüfung" detailliert erläutert.